Das DTTB Sportgericht weist den Protest des TTC Mennighüffen zurück – nun liegt die Entscheidung beim DTTB Bundesgericht – noch keine Entscheidung gefallen

UPDATE#2:

Nach 3 Monaten juristischem Hin und Her hat es auch der DTTB geschafft, eine endgültige Regelung für ihren Saisonabbruch zu finden. Als vom Bundesgericht auferlegte Härtefallregelung hat sich der DTTB für die “Quotientenregelung” entschieden. Dies bedeutet, dass nun die erspielten Pluspunkte durch die gemachten Spiele geteilt werden. Das führt für unsere 1. Damen natürlich zu keinem anderen Ergebnis, da ja gerade das Unfaire ist, dass wir ein Spiel mehr als Holzbüttgen haben. Nun denn, mit dieser Entscheidung war zu rechnen, da der DTTB hier das kleinste Zugeständnis an die klagenden Vereine machen muss. Eine andere Härtefallregelung hätte natürlich auch die gesamte Klasseneinteilung noch einmal aufgemacht, was der DTTB sicherlich gescheut hat wie der Teufel das Weihwasser.

Als Fazit ist zu nennen, dass der DTTB in dieser Posse erneut keine gute Figur gemacht hat. Am 1.4. wurde das Saisonende verkündet, angeblich mit der einzigen rechtssicheren Lösung laut den DTTB Justitiaren. Diese aus Vereinssicht unbefriedigende Lösung hat sich jedoch auch ohne tiefes juristisches Sachverständnis als rechtlich erheblich angreifbar herausgestellt. Dass das DTTB Sportgericht dann die ersten Klagen ablehnt, in dem es einfach nur die DTTB Seite übernimmt und kein einziges Argument der Gegenseite aufnimmt, wirft kein gutes Licht auf dieses Gericht. Dass der DTTB aber doch über eine unabhängige Gerichtsbarkeit verfügt, zeigt dann das Bundesgericht, das den Anträgen der Vereine in weiten Teilen stattgibt.
Der Höhepunkt dieser Posse ist dann, dass der DTTB auf ihrer Homepage schreibt, dass das Bundesgericht dem DTTB Recht gegeben hat. Eine Verkehrung der Tatsachen, die für uns einer Falschdarstellung gleicht und nicht nachvollziehbar ist. Man errinert sich nur daran, dass der DTTB sämtliche Kosten des Verfahrens tragen muss. Dass man sich dann als derjenige sieht, der in weiten Teilen Recht bekommen hat, zeigt, wie verblendet oder juristisch unerfahren die Verbandsspitze anscheinend sein muss.
Man könnte ja auch einmal Fehler zugestehen. So hat sich leider erneut bestätgt, dass das Präsidium des DTTB unbelehrbar ist, Schade, dass hier erneut eine Chance vergeben wurde.

TTC Mennighüffen kämpft um den Regionalligaverbleib der 1. Damen

UPDATE:

Der Protest des TTC Mennighüffen gegen die Wertung der Spielzeit 2019;20 durch den DTTB ist vom DTTB Sportgericht abgewiesen worden.

Der TTC Mennighüffen empfindet dieses Urteil als unzufriedenstellend. In ihm wird auf sieben Seiten nur in 2 Sätzen auf die Argumente des TTC Mennighüffen eingegangen. Dieses Vorgehen entspricht dem Rechtsempfinden des TTC Mennighüffen nach nicht dem Sinn eines Urteils, das nur die Vorgehensweise des DTTB begründet und es zu keiner inhaltlichen Auseinandersetzung mit den Argumenten des Klägers kommt.

Daher wird der TTC Mennighüffen Einspruch gegen das Urteil beim DTTB Bundesgericht einlegen.

alte Mitteilung:

Mit einem Schreiben vom 13.04.2020 hat sich der Vorstand des TTC Mennighüffen dazu entschieden, Widerspruch gegen die vom DTTB am 01.04.2020 festgelegte Wertung der Spielsaison 2019/20 einzulegen.

Die Versuche des Vorstands aufgrund der sportlichen Situation eine Härtefallregelung seitens des DTTB zu erlangen, waren nicht erfolgreich. Der DTTB stellte zwar in einer Erklärung vom 02.04.2020 diese Regelungen in Aussicht: Sie enthält jedoch – der einzige Nachteil – Mannschaften mit einer unterschiedlichen Anzahl von absolvierten Punktspielen. In sehr vielen Fällen ist dieser Mangel unerheblich. Sollte es in Einzelfällen zu Härten kommen, könnten diese auf den verschiedenen Ebenen wenn möglich aufgefangen werden, gelangte dann aber auf Nachfrage zu der Erkenntnis, dass dort der Konjunktiv stehen würde und der DTTB keine Härtefallregelungen vorsehe. Allein dieser Widerspruch zeigt schon das konfuse Vorgehen der Verbandsspitze.

Diese Haltung zwingt den Vorstand des TTC Mennighüffen nun, um die Rechte des Vereins zu wahren, zu einem Widerspruch gegen die Regelung des DTTB vom 01.04.2020 vor dem DTTB-Sportgericht. Anhand mehrerer Paragrafen der Wettspielordnung wird verdeutlicht, dass der Abbruch der Saison und die Wertung, die der DTTB vornimmt, rechtswidrig sind und in keiner Weise der Wettspielordnung entsprechen.

Das Sportgericht wird diesen Fall nun behandeln und dann eine Entscheidung fällen, über die hier auch informiert wird.