TTC Mennighüffen kämpft um den Regionalligaverbleib der 1. Damen
Mit einem Schreiben vom 13.04.2020 hat sich der Vorstand des TTC Mennighüffen dazu entschieden, Widerspruch gegen die vom DTTB am 01.04.2020 festgelegte Wertung der Spielsaison 2019/20 einzulegen.
Die Versuche des Vorstands aufgrund der sportlichen Situation eine Härtefallregelung seitens des DTTB zu erlangen, waren nicht erfolgreich. Der DTTB stellte zwar in einer Erklärung vom 02.04.2020 diese Regelungen in Aussicht: Sie enthält jedoch – der einzige Nachteil – Mannschaften mit einer unterschiedlichen Anzahl von absolvierten Punktspielen. In sehr vielen Fällen ist dieser Mangel unerheblich. Sollte es in Einzelfällen zu Härten kommen, könnten diese auf den verschiedenen Ebenen wenn möglich aufgefangen werden, gelangte dann aber auf Nachfrage zu der Erkenntnis, dass dort der Konjunktiv stehen würde und der DTTB keine Härtefallregelungen vorsehe. Allein dieser Widerspruch zeigt schon das konfuse Vorgehen der Verbandsspitze.
Diese Haltung zwingt den Vorstand des TTC Mennighüffen nun, um die Rechte des Vereins zu wahren, zu einem Widerspruch gegen die Regelung des DTTB vom 01.04.2020 vor dem DTTB-Sportgericht. Anhand mehrerer Paragrafen der Wettspielordnung wird verdeutlicht, dass der Abbruch der Saison und die Wertung, die der DTTB vornimmt, rechtswidrig sind und in keiner Weise der Wettspielordnung entsprechen.
Das Sportgericht wird diesen Fall nun behandeln und dann eine Entscheidung fällen, über die hier auch informiert wird.