Vor wenigen Tagen wurde die neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW bekannt gegeben (hier verlinkt). Dort ist nun klar geregelt, wie wir uns in den kommenden Wochen beim Training und auch bei den anstehenden Saisonspielen zu verhalten haben. Hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst:
Ist die Inzidenz wie aktuell über 35, gilt:
- Außerhalb des eigenen Spielbetriebs absolute Maskenpflicht innerhalb der Halle
- Zugang zur Halle ist nur bei den gängigen 3G gestattet, also geimpft, genesen oder getestet. Dabei gelten Schüler durch die Testungen in der Schule grundsätzlich als getestet
- Zur Nachverfolgung müssen Kontaktdaten bei Hallenbetritt hinterlegt werden
Bitte bedenkt, dass uns bei Verstößen gegen diese Regeln Hallenschließungen drohen und wir die Regeln dementsprechend konsequent einhalten und auch einfordern müssen. Bei Verstößen werden wir außerdem Hallenverweise aussprechen, um diese Schließungen zu verhindern.